LawDB beta
Suche EN Konto Anmelden Registrieren
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung

Einzelvorschrift

§ 5 — Inkrafttreten

eli/bund/bgbl-1/2021/s4744/2026-09-07/1/deu

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.

← Zum vollständigen Rechtsakt

Impressum · Datenschutzerklärung