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4 Treffer für „Schiffsausrüstungsverordnung“

Ergebnisse auf Englisch
  1. Rechtsakt Gesetze im Internet (BMJV/BfJ)

    Schiffsausrüstungsverordnung

    gii/schausrv_2026/2026-06-30/de

    Treffer im amtlichen Originaltext

    Inhaltsübersicht

    Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Zuständige BehördeAbschnitt 2Anforderungen an Schiffsausrüstung für die Bereitstellung auf dem Markt§ 4Anforderungen an Schiffsausrüstung§ 5Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung§ 6Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen§ 7Ausnahmen zu Versuchs-...

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    Treffer im amtlichen Originaltext

    § 1 Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Schiffsausrüstung und das Verfahren zur Feststellung des Erfüllens der Anforderungen an Schiffsausrüstung, 1.mit der ein Schiff unter deutscher Flagge nach internationalen Instrumenten ausgestattet oder auszustatten ist oder2.die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt wird und einer Zulassungspflicht nach...

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    Treffer im amtlichen Originaltext

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Verordnung bedeutet: 1.„Akkreditierung“ eine Akkreditierung im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in der Fassung vom 20. Juni 2019;2.„Ausstellen“ das Aufstellen oder Vorführen von Produkten zu Zwecken der Werbung;3.„Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Schiffsausrüstung zu...

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    Jahr:
    2026
    Fassung:
    aktuell
    Stand:
    2026-06-30
    Language:
    de
  2. Rechtsakt NeuRIS

    Schiffsausrüstungsverordnung

    eli/bund/bgbl-1/2026/181/2026-06-18/1/deu

    Treffer im amtlichen Originaltext

    § 1 Anwendungsbereich

    (1)Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Schiffsausrüstung und das Verfahren zur Feststellung des Erfüllens der Anforderungen an Schiffsausrüstung, 1.mit der ein Schiff unter deutscher Flagge nach internationalen Instrumenten ausgestattet oder auszustatten ist oder2.die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt wird und einer Zulassungspflicht nach...

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    Treffer im amtlichen Originaltext

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Verordnung bedeutet: 1.„Akkreditierung“ eine Akkreditierung im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in der Fassung vom 20. Juni 2019;2.„Ausstellen“ das Aufstellen oder Vorführen von Produkten zu Zwecken der Werbung;3.„Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Schiffsausrüstung zu...

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    Treffer im amtlichen Originaltext

    § 3 Zuständige Behörde

    (1)Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist die zuständige Behörde für die Aufgaben aus den §§ 23, 29, 31 und 32 sowie im Fall von nautischen Systemen, Anlagen, Instrumenten und Geräten sowie Funkanlagen für die Aufgaben aus den §§ 8, 9 und 33 Absatz 2.(2)Die Berufsgenossenschaft ist die zuständige Behörde für die Aufgaben aus § 6 Absatz 1 bis 4...

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    Jahr:
    2026
    Fassung:
    aktuell
    Stand:
    2026-06-18
    Language:
    de
  3. Rechtsakt Gesetze im Internet (BMJV/BfJ)

    Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung

    gii/bmvi-ws-bgebv/2026-06-30/de

    Treffer im amtlichen Originaltext

    § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

    Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr für die Wasserstraßen und die Schifffahrt werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: 1.Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG),2.Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV),3.Schleusenbetriebsv...

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    Treffer im amtlichen Originaltext

    Anlage (zu § 2)Gebühren- und Auslagenverzeichnis

    (Fundstelle: BGBl. I 2021, 4746 - 4778; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Abschnitt 1Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet des Aus- und Neubaus von Bundeswasserstraßen und der Strompolizei1. Auslagen:Für die Gebührentatbestände der Nummern 1 bis 10 können Auslagen für Saa...

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    Treffer im amtlichen Originaltext

    Anlage (zu § 2)Gebühren- und Auslagenverzeichnis

    (Fundstelle: BGBl. I 2021, 4746 - 4778; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Abschnitt 1Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet des Aus- und Neubaus von Bundeswasserstraßen und der Strompolizei1. Auslagen:Für die Gebührentatbestände der Nummern 1 bis 10 können Auslagen für Saa...

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    Jahr:
    2021
    Fassung:
    aktuell
    Stand:
    2026-06-30
    Language:
    de
  4. Rechtsakt Gesetze im Internet (BMJV/BfJ)

    Schiffssicherheitsverordnung

    gii/schsv_1998/2026-06-30/de

    Treffer im amtlichen Originaltext

    Anlage 1a (zu den §§ 6 und 6a) Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen

    (Fundstelle: BGBl. I 2018, 244 - 334; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) InhaltsübersichtTeil 1Sicherheitsanforderungen für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von FahrgastschiffenTeil 2Sicherheitsanforderungen für Binnenschiffe, die in dem Bereich nach § 9 Absatz 5 verkehrenTeil 3Sicherheitsanforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Trad...

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    Jahr:
    1998
    Fassung:
    aktuell
    Stand:
    2026-06-30
    Language:
    de