Einzelvorschrift

§ 11 — Handlungsfeld „Einen Betrieb im Print- und Medientechnologen-Handwerk führen und organisieren“

eli/bund/bgbl-1/2026/290/2026-10-08/1/deu

(1)

Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Print- und Medientechnologen-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Print- und Medientechnologen-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2)

Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Print- und Medientechnologen-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:

  1. 1.

    betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere

    1. a)

      betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,

    2. b)

      betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,

    3. c)

      betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,

    4. d)

      Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten,

    5. e)

      Stundenverrechnungssätze ermitteln,

  2. 2.

    Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere

    1. a)

      Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,

    2. b)

      Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenpflege entwickeln,

    3. c)

      Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen,

    4. d)

      Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützte, ermitteln und bewerten,

  3. 3.

    betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere

    1. a)

      Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,

    2. b)

      Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,

    3. c)

      Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,

    4. d)

      Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen festlegen und bewerten,

    5. e)

      Möglichkeiten zur Zertifizierung des Betriebs im Print- und Medientechnologen-Handwerk, insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz, erläutern,

    6. f)

      Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz, erläutern,

  4. 4.

    Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere

    1. a)

      Einsatz von Personal disponieren,

    2. b)

      Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,

    3. c)

      Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,

    4. d)

      Qualifikationsbedarfe ermitteln,

    5. e)

      Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Print- und Medientechnologen-Handwerk planen und bewerten,

  5. 5.

    Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere

    1. a)

      Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,

    2. b)

      Ausstattung, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung sowie ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten und logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,

    3. c)

      Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte und sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,

    4. d)

      Instandhaltung von Geräten, Maschinen und Produktionssystemen planen,

    5. e)

      Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung und des Einsatzes von Personal, Material, Geräten, Maschinen, Produktionssystemen und Logistik,

    6. f)

      Datensicherheit- und Datenschutz gewährleisten.

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