Einzelvorschrift

§ 3 — Meisterprüfungsberufsbild

eli/bund/bgbl-1/2026/290/2026-10-08/1/deu

In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Print- und Medientechnologen-Handwerk hat der Prüfling die beruflichen Handlungskompetenzen nachzuweisen, die sich auf Tätigkeiten seines Gewerbes und die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse beziehen. Grundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. 1.

    einen Betrieb im Print- und Medientechnologen-Handwerk führen und organisieren, dabei technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen und begründen, insbesondere unter Berücksichtigung

    1. a)

      der Kostenstrukturen,

    2. b)

      der Wettbewerbssituation,

    3. c)

      der für den Betrieb wesentlichen Aus- und Fortbildung des Personals,

    4. d)

      der Betriebsorganisation,

    5. e)

      des Qualitätsmanagements,

    6. f)

      des Arbeitsschutzrechtes,

    7. g)

      des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datenverarbeitung,

    8. h)

      der ökologischen Nachhaltigkeit, der ökonomischen Nachhaltigkeit und der sozialen Nachhaltigkeit,

    9. i)

      technologischer Entwicklungen und gesellschaftlicher Entwicklungen,

  2. 2.

    Konzepte für Betriebs- und Lagerausstattung sowie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse entwickeln und umsetzen,

  3. 3.

    Betriebsabläufe unter Berücksichtigung von Standardisierungs- und Zertifizierungsverfahren organisieren, kontrollieren und optimieren,

  4. 4.

    Planen und Kontrollieren von Maßnahmen zur Instandhaltung und Kalibrierung von

    1. a)

      Geräten,

    2. b)

      Maschinen,

    3. c)

      Produktionssystemen,

  5. 5.

    Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingungen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen entwickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen sowie Verträge schließen,

  6. 6.

    crossmediale Konzeptionen entwickeln und bewerten sowie deren Umsetzung organisieren,

  7. 7.

    Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungserbringung planen, organisieren und überwachen,

  8. 8.

    im jeweiligen Schwerpunkt Leistungen im Print- und Medientechnologen-Handwerk erbringen, insbesondere bei

    1. a)

      der Mediengestaltung, insbesondere

      1. aa)

        die Erstellung von Konzeptionen zur Gestaltung von Digitalmedienprodukten,

      2. bb)

        die Erstellung von Struktur und Layout von Medienelementen und deren Umsetzung,

    2. b)

      der Herstellung von Print- und Digitalmedienprodukte,

    3. c)

      der Steuerung und Überwachung der Produktion von Print- und Digitalmedien,

    4. d)

      der Veredelung von Druckprodukten,

    5. e)

      der Weiterverarbeitung von Druckprodukten,

    6. f)

      der Steuerung von Datenverarbeitungsprozessen und der Gestaltung von Datenverarbeitungsprozessen,

    7. g)

      der Gewährleistung der Datensicherheit,

    8. h)

      der Anwendung von Mess- und Prüfverfahren zur Optimierung von Produktionsabläufen und Produktionsergebnissen,

  9. 9.

    technische, organisatorische und rechtliche Gesichtspunkte bei der Leistungserbringung berücksichtigen, insbesondere

    1. a)

      die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen,

    2. b)

      den allgemein anerkannten Stand der Technik,

    3. c)

      das einzusetzende Personal sowie die einzusetzenden Materialien, Geräte, Maschinen und Produktionssysteme,

    4. d)

      die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden,

  10. 10.

    Arten und Eigenschaften der einzusetzenden Materialien berücksichtigen,

  11. 11.

    Unteraufträge kriteriengeleitet, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Rechtsvorschriften sowie der geforderten Qualität, vergeben und deren Ausführung kontrollieren,

  12. 12.

    fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel und Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren sowie

  13. 13.

    erbrachte Leistungen kontrollieren, Leistungen dokumentieren und übergeben sowie Nachkalkulationen durchführen.

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