Einzelvorschrift
§ 4 — Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
eli/bund/bgbl-1/2026/290/2026-10-08/1/deu
In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des Print- und Medientechnologen-Handwerks meisterhaft verrichtet.
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 5 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 6. Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch bilden einen Prüfungsbereich.