Einzelvorschrift
§ 9 — Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Print- und Medientechnologen-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
eli/bund/bgbl-1/2026/290/2026-10-08/1/deu
Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Print- und Medientechnologen-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Print- und Medientechnologen-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er crossmediale Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, produktionstechnische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte und soziale Gesichtspunkte sowie den Stand der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Print- und Medientechnologen-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere
- a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,
- b)
Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- c)
Umsetzbarkeit in wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Sicht beurteilen und kommunizieren,
- d)
Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- a)
- 2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie dem Stand der Technik, hierzu zählen insbesondere
- a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Geräten, Maschinen und Produktionssystemen, auch unter Berücksichtigung deren Wechselwirkungen und der jeweiligen Verwendungszwecke, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Folgen ableiten,
- c)
konzeptionelle sowie gestalterische Lösungsmöglichkeiten für Druckprodukte und Digitalmedienprodukte bewerten, auswählen sowie für Präsentationen aufbereiten sowie Datenverarbeitungsprozesse erläutern,
- d)
Daten auf ihre crossmediale Eignung prüfen und beurteilen,
- e)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten,
- f)
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, Qualität, Terminplanung sowie gestalterische, crossmediale und rechtliche Aspekte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen,
- a)
- 3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere
- a)
Personal-, Material- und Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
Angebotsunterlagen vorbereiten sowie Angebote erstellen,
- e)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
- a)